Abschlüsse
Nach bestandener Abschlussprüfung ist die/der Studierende berechtigt, die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt / Betriebswirtin Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe
zu führen.
Gleichzeitig berechtigt der Abschluss zum Studium an einer Fachhochschule.
Zusätzlich mögliche Qualifikationen:
Ausbilder/in nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)Europäischer Computerführerschein (ECDL)